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Was führt in der Probezeit zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen?Was führt in der Probezeit zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen?

Verkehrsstraftaten, die in das Verkehrszentralregister eingetragen wurden Verkehrsstraftaten, die in das Verkehrszentralregister eingetragen wurden

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

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EintragFrage: 2.8.01-005 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Verkehrsstraftaten, wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Gefährdung des Straßenverkehrs, werden in jedem Fall in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und führen somit in jedem Fall automatisch zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Antwort 2: Richtig

Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder vorschriftswidriges Überholen, werden nur in das Verkehrszentralregister eingetragen, wenn zu ihrer Ahndung ein Bußgeld von mindestens € 40,- und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Ein solcher Eintrag führt ebenfalls ausnahmslos zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Antwort 3: Falsch

Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld von bis zu € 35,- geahndet werden, haben wegen ihrer Geringfügigkeit keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister zur Folge. Daher wird hier kein Aufbauseminar angeordnet.