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Was führt in der Probezeit zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen?Was führt in der Probezeit zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen?
Verkehrsstraftaten, die in das Verkehrszentralregister eingetragen wurden Verkehrsstraftaten, die in das Verkehrszentralregister eingetragen wurden
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld
Verkehrsstraftaten, wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Gefährdung des Straßenverkehrs, werden in jedem Fall in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und führen somit in jedem Fall automatisch zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder vorschriftswidriges Überholen, werden nur in das Verkehrszentralregister eingetragen, wenn zu ihrer Ahndung ein Bußgeld von mindestens € 40,- und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Ein solcher Eintrag führt ebenfalls ausnahmslos zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld von bis zu € 35,- geahndet werden, haben wegen ihrer Geringfügigkeit keinen Eintrag in das Verkehrszentralregister zur Folge. Daher wird hier kein Aufbauseminar angeordnet.