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Ein Fahrerlaubnisbewerber wird während seiner Ausbildung "beim Schwarzfahren mit einem Kraftfahrzeug erwischt". Kann dies ein Grund sein, ihm die Fahrerlaubnis zu versagen?Ein Fahrerlaubnisbewerber wird während seiner Ausbildung "beim Schwarzfahren mit einem Kraftfahrzeug erwischt". Kann dies ein Grund sein, ihm die Fahrerlaubnis zu versagen?

Ja, weil dadurch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entstehen Ja, weil dadurch Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entstehen

Nein, weil nur die körperliche und geistige Eignung ausschlaggebend ist Nein, weil nur die körperliche und geistige Eignung ausschlaggebend ist

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EintragFrage: 2.8.01-007 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/3/2009


 

Antwort 1: Richtig

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Zum Fahren bedarf es der Erlaubnis. Fährt jetzt jemand Fahrerlaubnis, dann verstößt er gegen die allgemeinen Regeln. Wer das tut (und dabei erwischt wird), der wird dafür auch zur Verantwortung gezogen. Im allgemeinen mit einer 2 jährigen Sperre, das legt aber die zuständige Führerscheinstelle fest.

Antwort 2: Falsch

Straßenverkehr ist eine sehr komplexe Sache. Da reichen körperliche und geistige Fähigkeiten allein nicht aus. Die Charaktereigenschaften müssen ebenfalls stimmen. Durch das "nur" in der Antwort 2 werden diese aber ausgeschlossen, deshalb ist die Antwort falsch.