Die StVO § 3 schreibt vor: "Geschwindigkeit"
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ... Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. ... "
Antwort 1: Richtig
Wie oben nachzulesen ist, sind bei der Wahl der Geschwindigkeit verschiedene Dinge zu beachten. Durch die Kurve ist der Straßenverlauf unübersichtlich. Das fällt in die Rubrik Sichtverhältnisse und ich muss die Geschwindigkeit reduzieren, also vorsichtig fahren. Damit ist die Antwort 1 richtig.
Antwort 2: Richtig
Im weiteren Verlauf ist die Fahrbahn uneben, dass fällt in die Rubrik Straßenverhältnisse. Dadurch wird das Fahrverhalten negativ beeinflusst und ich muss deshalb langsamer fahren. Die Antwort 2 ist ebenfalls richtig.
Antwort 3: Richtig
Die Fahrbahn ist eng und der Gegenverkehr kann mich gar nicht oder erst sehr spät erkennen. Dadurch schneidet er vielleicht die Kurve. Da bleibt für uns nur, möglichst weit rechts und besonders vorsichtig (langsam) zu fahren. Die Antwort 3 ist ebenfalls richtig.