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Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50cm Seitenabstand aus?Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50cm Seitenabstand aus?

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EintragFrage: 1.1.06-101 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 5 schreibt vor: "Überholen ..."

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. ... "

Antwort 1; 2 und 3:

Der normale Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern beträgt beim Überholen mindestens 1 m. (Das geht aus der Verwaltungsvorschrift und verschiedene Gerichtsurteilen hervor.) Dass der Radfahrer bei langsamer Fahrt oder durch Seitenwind nicht geradeaus fährt, sondern ausschwenken kann, reicht der normale Seitenabstand nicht aus. Wie oben beschrieben, gilt für diese Verkehrsteilnehmer (Fußgänger; Radfahrer und Motorradfahrer) deshalb beim Überholen ein besonders großer Seitenabstand. (Dieser ist mit 1,5 m definiert.). 0,5 m reichen also nicht aus. Damit ist die Antwort 1 richtig, die Antworten 2 und 3 sind falsch.