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Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

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EintragFrage: 1.1.09-005 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 12/26/2009


 

Antwort 1: Richtig

Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann sich der Alkohol auf das Verhalten des Menschen auswirken. Er wird zum Beispiel unkonzentrierter oder risikobereiter. Wenn er dabei noch ein Fahrzeug fährt wird es kritisch. Im Verkehrsrecht spricht man dann von relativer Fahruntüchtigkeit oder alkoholbedingtrer Fahrauffälligkeit. Erwischt einen die Polizei im Auto, oder ist man an einem Unfall beteiligt, können Geldstrafen, Gefängnis bis zu fünf Jahre oder der Führerscheinentzug drohen.

Im Strafgesetzbuch (StGB) steht dazu folgendes:
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
...Wer im Straßenverkehr ... ein Fahrzeug führt, obwohl er ... infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...
§ 316 Trunkenheit im Verkehr
...Wer im Verkehr ... ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft ...

Antwort 2: Richtig

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) steht:
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. ... Dadurch begeht ein Fahrer der mit 0,5 Promille hinter dem Steuer eines Fahrzeuges von der Polizei erwischt wird eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe steht im Bußgeldkatalog. (z.Zt. 500 bis 1500 Euro Bußgeld und Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Wiederholung kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.)

Stand des Busgeldkatalogs: 5.8.2009
Stand des StVG: 5.3.2003, zuletzt geändert 31.7.2009