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Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

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EintragFrage: 1.1.09-014 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Antwort 1: Richtig; Antwort 2 und 3: Falsch

Schauen wir dazu in die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) § 14.

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel.
( 1 ) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis ... ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ... ,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3. mißbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt oder besessen hat. ... Die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn die gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.
( 2 ) Die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn ...
2. ... zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt.

Weiterhin können wir in der FEV Anlage 4 Punkt 9.5 nachlesen, dass die Eignung oder bedingte Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges gegeben ist, wenn der/die Betroffene eine Entgiftung und Entwöhnung über ein Jahr gemacht hat. In allen anderen Fällen ist die Eignung nicht gegeben.

Aus der FEV Anlage 4 Punkt 9.5 ergibt sich also, dass der/die Betroffene ein Jahr lang drogenfrei sein muss. Das medizinisch - psychologische Gutachten / ärztliche Gutachten klärt, in wie weit erwartet werden kann, dass der Betroffene nicht rückfällig wird. Demnach ist die Antwort 1 richtig, die Antworten 2 und 3 sind dagegen falsch.