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Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

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EintragFrage: 1.2.05-104 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/24/2009


 

Die StVO § 5 schreibt vor: " Überholen. ...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern undRadfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ..."

Antwort 1: Richtig

Wie im Absatz 4 nachzulesen dürfen wir den Überholten nicht behindern und müssen uns sobald wie möglich wieder rechts einordnen. Die Antwort 1 ist damit richtig.

Antwort 2: Richtig

Wie im Absatz 4 a nachzulesen haben wir die Fahrstreifenwechsel jeweils rechtzeitig anzukündigen und müssen blinken. Die Antwort 2 ist ebenfalls richtig.

Antwort 3: Falsch

Wenn wir direkt vor dem Überholten wieder rechts einscheren, dann hat dieser durch uns keinen ausreichenden Sicherheitsabstand. Das ist eine Gefährdung und entspricht damit nicht dem Absatz 4. Die Antwort 3 ist also falsch.