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Fahrlehrer
Betreuer
Wo ist das Halten verboten?Wo ist das Halten verboten?
Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Über Schachtdeckeln Über Schachtdeckeln
Das Halten auf und bis zu 5m vor dem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ist verboten. Dadurch sollen zum einen der für die Überquerung der Straße vorgesehene Weg ständig freigehalten werden und zum anderen Fußgänger am Überweg für den heranfahrenden Fahrzeugführer rechtzeitig zu erkennen sein.
Hinter dem Zebrastreifen muss kein Sichtfeld freigehalten werden, darum ist hier das Halten nicht verboten.
Über Schachtdeckeln ist lediglich das Parken verboten, um jederzeit einen freien Zugang zu gewährleisten. Die kurze Fahrtunterbrechung durch das Halten ist hier jedoch nicht verboten.