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Wo ist das Parken verboten?Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

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EintragFrage: 1.2.12-105 [Frage aus-/einblenden]

Autor: andi
Datum: 4/19/2009


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Sie dürfen weder nutzbare Parkflächen "zuparken" noch vor Bordsteinabsenkungen halten. Eine Bordsteinabsenkung ist immer ein Zeichen für Ausfahrten. Die Fahrzeuge müssen zu jeder Zeit ungehindert ein- bzw. ausfahren können. Besonders vor öffentlichen Ausfahrten, wie bei Feuerwehren, dauert es nicht lange, bis Sie kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Antwort 3: Falsch

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen ist das Parken erlaubt. Vor Fußgängerüberwegen müssen Sie jedoch einen Abstand von mindestens 5 m einhalten!