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Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?
An einem mit Andreaskreuz beschildertem Bahnübergang ist dem Schienenfahrzeug Vorrang zu gewähren. Aus diesem Grund darf die Sicht auf den Bahnübergang und sein Umfeld nicht durch parkende Fahrzeuge behindert sein. Ebenso wird für den Fall, dass die Schranken geschlossen sind, ausreichend Raum für den Rückstau der wartenden Fahrzeuge benötigt. Beides kann nur dann gewährleistet werden, wenn sich im Bereich vor dem Bahnübergang keine parkenden Fahrzeuge befinden. Aus diesem Grund müssen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften beim Parken mindestens 50m Abstand zum Andreaskreuz halten.