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Der dunkle Pkw Der dunkle Pkw

Der helle Pkw Der helle Pkw

Beide Pkw Beide Pkw

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EintragFrage: 1.2.12-116-B [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 6/17/2012


 

Antwort 1: Richtig

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass zum Halten und Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzten ist, wenn dieser die Möglichkeit dazu gibt (§ 12, Abs.4 StVO). Es macht auch Sinn um dadurch den fließenden Verkehr nicht unnötig zu behindern oder zu gefährden.

Antwort 2: Falsch

Der helle PKW hält sich an die geforderte Vorschrift des §12, Abs.3 der StVO. Er behindert nicht unnötig den fließenden Verkehr.

Antwort 3: Falsch

Da sich der helle PKW richtig verhält können nicht beide sich falsch verhalten.