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In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

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EintragFrage: 1.2.12-117 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/3/2009


 

Antwort 1, 2 und 3:

in der StVO § 12 Abs. 4 heißt es: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er auf der rechten Fahrbahnseite bleiben. ... Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen darf links gehalten und geparkt werden."

Also sind Antwort 1und 2 richtig. Antwort 3 ist dagegen falsch, da man hier sonst gegen das Rechtsfahrgebot verstößt.