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An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“. Was haben Sie zu beachten?An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“. Was haben Sie zu beachten?

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

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EintragFrage: 1.2.19-008 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 19 schreibt vor: "Bahnübergänge ..."
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang ...
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. ..."

Antwort 1, 2 und 3:

Wie oben beschrieben, haben in entsprechend gekennzeichneten Gebieten die Schienenfahrzeuge an jedem Bahnübergang den Vorrang. Der Fahrzeugverkehr muss warten und er darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Demnach sind die Antworten 1 und 2 richtig, die Antwort 3 ist leider falsch.