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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang, an den man nur mit 10km/h heranfahren darf Auf einen unbeschrankten Bahnübergang, an den man nur mit 10km/h heranfahren darf

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang, auf dem die Schienenfahrzeuge nur mit 10km/h fahren Auf einen unbeschrankten Bahnübergang, auf dem die Schienenfahrzeuge nur mit 10km/h fahren

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EintragFrage: 1.2.19-108 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 10/22/2010


 

Antwort 1 und 2:

Das obere Verkehrszeichen (StVO § 40 VZ 151) weist auf einen unbeschrankten Bahnübergang hin. Das untere Verkehrszeichen (StVO § 41 VZ 274) begrenzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h. Da es sich in diesem Fall um eine Kombination von einem Gefahrenzeichen (oben) und einem Vorschriftszeichen (unten) handelt, bedeutet das, dass die herabgesetzte Geschwindigkeit (10 km/h) nur für die entsprechende Gefahr (Bahnübergang) gilt. Folglich dürfen wir den unbeschrankten Bahnübergang nur mit 10 km/h befahren.

Für den Bahnverkehr sind die Verkehrszeichen ohne Bedeutung, da die Bahn ihre eigenen Signale und Vorschriften hat. Damit ist die Antwort 1 richtig und die Antwort 2 ist falsch.