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Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts einmündenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts einmündenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

An der Haltlinie An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren Ich kann nach Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

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EintragFrage: 1.2.19-110 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 4/19/2009


 

Antwort 1: Richtig

In der StVO § 41 Abs. 3 Zeichen 294 (2 Haltlinie) heißt es: "Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206 (Stopschild), durch Polizeibeamte oder durch Lichtzeichen (in diesem Fall die rote Ampel) gegeben werden, ordnet sie an: "hier Halten!" Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muss."

Demnach ist Antwort 1 richtig.

Antwort 2: Richtig

Dazu heißt es in der StVO § 37 Abs 2 Ziffer 1.6: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Demnach ist Antwort 2 ebenfalls richtig.

Antwort 3: Falsch

In der StVO § 11 Abs. 1 heißt es: "Stock der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte."

Demnach ist Anwort 3 falsch.