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Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

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EintragFrage: 1.2.22-102 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Um eine mehr als 1m über die Rückstrahler des Fahrzeugs herausragende Ladung bei Dunkelheit zu kennzeichnen, sind ausschließlich eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler geeignet.

Antwort 2: Falsch

Eine gelbe Warntafel genügt in keinem Fall den Anforderung an die Kenntlichmachung von herausragender Ladung bei Dunkelheit, da sie nicht auf ausreichende Entfernung erkannt werden kann. Außerdem beinhaltet ihre Farbgebung Verwechslungsgefahr, da mit orangefarbenen Warntafeln in aller Regel nur Gefahrguttransporte gekennzeichnet sind.

Antwort 3: Falsch

Auch das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist niemals ein geeignetes Mittel, um die herausragende Ladung kenntlich zu machen, da sie, wie die Rückstrahler auch, direkt am Fahrzeug angebracht ist und die überstehende Ladung nach hinten von nachfolgenden Fahrzeugen nach wie vor nicht erkannt wird. Zusätzliche Gefahren birgt das Einschalten der Nebelschlussleuchte dadurch, dass andere Verkehrsteilnehmer erheblich geblendet werden. Dies würde auch das rechtzeitige Erkennen der nach hinten herausragenden Ladung noch zusätzlich erschweren.