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Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssenSie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern - anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern - die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten - den Verletzten Hilfe leisten

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EintragFrage: 1.2.34-101 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 34 schreibt vor: "Unfall.
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,

2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuchs), ..."

Antwort 1, 2 und 3: Richtig

Wenn im Straßenverkehr Personen verletzt werden, dann handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Sind wir daran beteiligt, dann schreibt die StVO bestimmte Verhaltensregeln vor. Wie oben nachzulesen haben wir in diesem Fall anzuhalten, den Verkehr zu sichern, schauen was passiert ist und Verletzten zu helfen. Demnach sind die Antworten 1, 2 und 3 richtig.