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Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100m Entfernung aufstellen Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100m Entfernung aufstellen

Nachfolgende Fahrzeuge z. B. durch Handzeichen warnen Nachfolgende Fahrzeuge z. B. durch Handzeichen warnen

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EintragFrage: 1.2.34-104 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/24/2009


 

Die StVO § 15 schreibt vor: "Liegenbleiben von Fahrzeugen. ...
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

Antwort 1: Richtig

Wir sind auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, es geht also um schnellen Verkehr. Wie oben nachzulesen, sollen wir in diesem Fall das Warndreieck in etwa 100 m Entfernung aufstellen. Die Entfernung, in der das Warndreieck aufgestellt werden muss, richtet sich nach dem Anhalteweg für die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Straße. Auf der Autobahn kann es folglich auch mehr als 100 m sein. Schließlich müssen die nachfolgenden Fahrzeuge die Möglichkeit zum Anhalten haben. Die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2: Richtig

Zusätzlich zum Warndreieck sollen wir die anderen Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen warnen. Ein Warndreieck ist nur in einem mehrspurigen Kraftfahrzeug vorhanden. Handelt es sich zum Beispiel um einen Unfall mit Pkw und Motorrad, dann ist nur ein Warndreieck vorhanden. In diesem Fall können wir nur eine Fahrtrichtung absichern. Den Gegenverkehr warnen wir mit Handzeichen. Das Gleiche gilt auch für Unfälle in Kurven. Die Antwort 2 ist ebenfalls richtig.

Antwort 3: Falsch

Wie oben nachzulesen, reicht nur das Einschalten des Warnblinklichts nicht aus. Deshalb ist die Antwort 3 falsch.