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Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel „rechts vor links“ Die Regel „rechts vor links“

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EintragFrage: 1.2.36-002 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 4/19/2009


 

Antwort 1: Richtig

Die Zeichen der Polizeibeamten gelten vor Ampelregelungen, Verkehrszeichen oder der Grundregel Rechts-vor-Links.

Antwort 2 und 3: Falsch

Der Verkehr wird nach folgendem Schema gegegelt:

  1. Grundregel: Rechts-vor-Links.
  2. Sind Verkehrszeichen aufgestellt gelten diese.
  3. Sind Ampeln installiert, gelten diese vor den Verkehrszeichen oder der Grundregel Rechts-vor-links.
  4. Regelt ein Polizeibeamter den Verkehr, gelten dessen Anweisungen.