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Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

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EintragFrage: 1.2.37-004-B [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 6/17/2012


 

Antwort 1: Richtig

Die StVO § 38 Abs. 3 schreibt vor: "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht. ...
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. ..."

Die StVO § 37 Verwaltungsvorschrift Zi. 14 schreibt vor: "Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil. ...
VwV Zi. 14 ... Solange Lichtzeichenanlagen, die nicht nur ausnahmsweise in Betrieb sind, nachts abgeschaltet sind, soll den wartepflichtigen Kreuzungsfahrten gelbes Blinklicht gegeben werden. ..."

Das heißt für uns also, die Ampel ist nachts abgeschaltet. Sie blinkt allerdings gelb, um uns auf das Verkehrszeichen " Vorfahrt gewähren " hinzuweisen und die Gefahr somit kenntlich zu machen. Das Zeichen " Vorfahrt gewähren" ist zu beachten. Wir müssen also mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und gegebenenfalls Vorfahrt gewähren, also warten. Antwort 1 ist damit richtig.

Antwort 2: Falsch

Da die Ampel die ganze Nacht abgeschaltet ist und das gelbe Blinklicht nur die Gefahrenstelle kenntlich macht, müssen wir nicht bis zum Lichtzeichenwechsel (am nächsten Morgen) warten. Die Antwort 2 ist falsch.