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Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Dem Fahrzeug Platz machen Dem Fahrzeug Platz machen

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

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EintragFrage: 1.2.38-001 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 38 Abs. 1 schreibt vor: "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". ..."

Antwort 1 und 2: Richtig

Wir müssen diesem Fahrzeug die freie Durchfahrt ermöglichen. Wie wir das tun, hängt von der jeweiligen Situation ab. Möglicherweise reicht ein Heranfahren an den Fahrbahnrand oder ein Ausweichen auf den Fuß- oder Radweg (unter besonderer Vorsicht) aus. (Möglich ist auch, dass wir aus diesem Grund eine rote Ampel überfahren müssen und auch dürfen.) Die Antworten 1 und 2 sind richtig.

Antwort 3: Falsch

Wir müssen uns entsprechend der jeweiligen Situation verhalten. Wenn es ausreicht, die freie Durchfahrt durch Heranfahren an den Fahrbahnrand zu ermöglichen, dann tun wir das. Wenn das Fahrzeug einen freien Fahrstreifen hat, dann brauchen wir gar nichts weiter tun. Immer scharf bremsen müssen wir also nicht (es wäre möglicherweise grundlos und grundloses bremsen ist verboten). Deshalb ist die Antwort 3 falsch.