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Woher kommt das Einsatzfahrzeug? Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden? Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen? Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

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EintragFrage: 1.2.38-002 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 11/1/2009


 

Die StVO schreibt vor: "§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. ..."

Antwort 1: Richtig

Ich soll diesem Fahrzeug freie Bahn schaffen. Wenn ich ein Einsatzhorn höre, dann muss ich schon wissen, woher das Fahrzeug kommt und wohin es will. Nur so kann ich feststellen, ob ich es behindere. Also muss ich mir auch die Frage stellen, woher das Fahrzeug kommt. Die Antwort 1 ist damit richtig.

Antwort 2: Richtig

Habe ich das Fahrzeug erkannt, dann stelle ich mir als nächstes die Frage ob ich es behindere. Ich soll diesem Fahrzeug freie Bahn schaffen und dazu muss ich mir Gedanken machen. Die Antwort 2 ist ebenfalls richtig.

Antwort 3: Falsch

Ob das Fahrzeug das Einsatzhorn verwenden darf legen Gesetz und Einsatzleitung fest. Ich brauche mir darüber keine Gedanken machen. Die Antwort 3 ist falsch.