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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

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EintragFrage: 1.4.41-142 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008


 

Antwort 1: Richtig

Der Begriff „Halten“ beschreibt im Straßenverkehr nicht, wie im allgemeinen Sprachgebrauch üblich, jedes Stehenbleiben des Fahrzeugs, sondern lediglich eine freiwillige Fahrtunterbrechung von nicht mehr als drei Minuten, bei der der Fahrer im Fahrzeug oder in unmittelbarer Nähe dazu bleibt. Dies kann beispielsweise beim Aussteigen lassen oder beim Lesen einer Straßenkarte der Fall sein. Eine solche Fahrunterbrechung würde auf der Fahrbahn im Kreisverkehr binnen kürzester Zeit zu erheblichen vermeidbaren Behinderungen führen und ist darum verboten. Natürlich dürfen Sie, wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern (z.B. bei Stau), dennoch im Kreisverkehr zum Stehen kommen. Hierbei handelt es sich auch nicht um „Halten“, sondern um „Warten".

Antwort 2: Falsch

Das Blinken ist beim Einfahren in den Kreisverkehr grundsätzlich verboten, da es schnell zu Missverständnissen und somit zu einem Unfall führen kann.

Antwort 3: Falsch

Der Verlauf der Fahrbahn im Kreisverkehr erfordert zwar meist eine niedrigere Geschwindigkeit als auf geraden Straßen, das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit wäre aber dennoch übertriebene Vorsicht und würde lediglich zu einer unnötigen Behinderung führen. Daher ist es weder vorgeschrieben noch generell notwendig.