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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

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EintragFrage: 1.4.41-143 [Frage aus-/einblenden]

Autor: andi
Datum: 4/10/2009


 

Antwort 1: Richtig

Das dreieckige, rote Verkehrszeichen bedeutet Vorfahrt gewähren. Das runde, blaue Schild steht für einen Kreisverkehr. Sie müssen also beim Einfahren in den Kreisverkehr den Fahrzeugen im Kreisverkehr Vorfahrt gewähren. In seltenen Fällen, wenn kein Verkehrszeichen die Einfahrt in den Kreisverkehr regelt, haben Sie beim Einfahren Vorfahrt. Dies ist jedoch eine seltene Ausnahme.

Antwort 2: Richtig

Wenn Sie aus einem Kreisverkehr herausfahren, müssen Sie blinken. Dies hat folgenden Grund: Andere Verkehrsteilnehmer, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, können so abschätzen, ob sie Ihnen Vorfahrt gewähren müssen, oder ob sie in den Kreisverkehr einfahren können (schließlich fahren Sie ja nun aus dem Kreisverkehr heraus).

Antwort 3: Falsch

Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken. Besonders bei engen Kreisverkehren wird deutlich, wieso das so ist: Ein Verkehrsteilnehmer an der nächsten Aus- bzw. Einfahrt könnte Ihr Blinken falsch deuten und fälschlicherweise meinen, dass Sie den Kreisverkehr schon wieder verlassen wollen. Würde dieser Verkehrsteilnehmer jetzt in den Kreisverkehr einfahren, könnten Sie möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bremsen! Merken Sie sich also: Immer nur beim Verlassen des Kreisverkehrs blinken!